Derzeit gibt es keine einheitliche nationale Norm für die gesamte Betonrohrformmaschineneinheit; Stattdessen verlässt sich die Industrie in erster Linie auf spezifische Produktnormen und Baustoffindustrienormen, abhängig von der Art des hergestellten Rohrs.
Bei der Herstellung von Betonrohrformmaschinen müssen strenge Industriestandards eingehalten werden, um die Qualität und Sicherheit der Rohre zu gewährleisten. Gängige Rohrspezifikationen reichen von 200 mm bis 3000 mm Durchmesser, wobei die Längen an die tatsächlichen Anforderungen angepasst werden-typischerweise zwischen 1 und 4 Metern. Auch Parameter wie Wandstärke und Druckfestigkeit müssen den einschlägigen Normen entsprechen, um den Anforderungen verschiedener Ingenieurprojekte gerecht zu werden.
Hängende-Rollenrohrherstellungsmaschinen: Diese müssen den Industriestandards JC/T 697-1998 (*Suspended-Rollenformmaschine für Stahlbetonrohre*) und JC/T 822-2008 (*Suspended-Roller Concrete Pipe Making Machine*) entsprechen, die die Geräteklassifizierung, technische Anforderungen und Prüfmethoden festlegen.
Rauchrohrformmaschinen (Beton-Rauchzugmaschinen): Diese entsprechen in erster Linie der Norm JG/T 194-2006 (*Abgaskanäle für Wohnküchen und Badezimmer*); Die hergestellten Rauchrohre müssen den nationalen Feuerwiderstandsstandard der Klasse A erfüllen.




